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Ausbildungsweg
 
1. Lernfahrten ab 17 Jahren
Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen.
Detaillierte Informationen zu Lernfahrten ab 17 Jahren (PDF)
 
2. Gesuchsformular für den Lernfahrausweis
Dieses kann frühstens 2 Monate vor dem 17. Geburtstag bei der Gemeindeverwaltung, kantonalen Polizeiposten oder unter www.baselland.ch bezogen werden.
 
3. Sehtest
Mit dem Gesuchformular zu einem Augenoptiker, Augenarzt oder Arzt und den Sehtest durchführen. Die Kosten dafür gehen zu Deinen Lasten. Brillenrezepte werden nicht als Sehtest akzeptiert.
 
4. Gesuch einreichen
Die Gemeindeverwaltung sendet das Gesuchsformular mit nachfolgenden aufgeführten Unterlagen direkt der Motorfahrzeugkontrolle in Füllinsdorf.
  • Vollständig ausgefülltes Formular mit Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ein aktuelles farbiges Passfoto
  • Original des Nothelferausweises (nicht älter als 6 Jahre)
 
Nothilfekurse
Wer ein Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1 oder B stellt, muss den Besuch eines Nothelferkurses (ca. 10 Stunden) nachweisen. Der Nothelferausweis ist im Original zusammen mit dem Gesuchsformular auf der Gemeindeverwaltung abzugeben. Nothelferkurs: www.samariter-basel.ch
Inhaber/innen eines Führerausweises der oben erwähnten Kategorien brauchen den Nothelferkurs nicht zu absolvieren. Das Ausstellungsdatum des Nothelferausweises darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.
 
5. Basistheorieprüfung
Nach der Prüfung Deiner Unterlagen erhälst Du von der Motorfahrzeugkontrolle eine Zulassungsbewilligung und eine Anmeldekarte zur Basistheorieprüfung. Anmelden kannst Du Dich mit der Anmeldekarte oder via Internet: www.mfpbb.ch. Die Theorieprüfung kann frühstens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters gemacht werden!
Die Prüfung besteht aus 50 schriftlichen Fragen und gilt als bestanden, wenn innert 45 Minuten mindestens 126 Punkte erreicht wurden. Das Maximum beträgt 140 Punkte. Theorieprüfungen können beliebig oft wiederholt werden.
 
6. Lernfahrausweis
Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher Absolvierung der Basistheorieprüfung innert 10 Arbeitstagen per Post zugestellt und ist zwei Jahre gültig.
 
Jetzt bist Du Startklar und kannst mit den Fahrstunden beginnen.
Mein Ziel ist es und wird es immer sein, Dich auf deinem Weg zum selbständigen und sicheren Fahrer, professionel, mit viel Geduld und Spass auszubilden.
 
Verkehrskundeunterricht
  • Wer den Führerausweis der Kategorie A, A1, B oder B1 erwerben will, muss im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises sein, um den Verkehrskundekurs besuchen zu können. Besitzt Du bereits einen Führerausweis mit den erwähnten Kategorien, ist kein Kursbesuch notwendig.
  • Der Kurs dauert 8 Stunden.
  • Ziel: Der Verkehrskundekurs soll namentlich durch Verkehrssinnbildung und Gefahrenlehre zu einer defensiven und verantwortungsbewussten Fahrweise motivieren.
 
Schritte für Gesuch zum Ablegen der Führerprüfung in einem anderen Kanton (PDF)
 
2-Phasenausbildung
Nach der bestandenen Führerprüfung wirst Du drei Jahre im Besitz des Führerausweises auf Probe sein. Während dieser Zeit musst Du einen ganztätigen Weiterbildungs-Kurs besuchen. Unter www.2phasen.ch findest Du alle Anbieter und Informationen dazu.